FAQ – Frequently Asked Questions2023-05-23T12:10:35+02:00

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie ausführliche Erläuterungen zu häufig auftretenden Fragen rund um den D-PCGM und die Expertenkommission.

Was ist das Ziel von Public Corporate Governance?2023-05-23T09:24:25+02:00

Ziel von Public Corporate Governance ist es, die Effektivität, Effizienz, Nachhaltigkeit und Transparenz von Organisationen der öffentlichen Hand bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben sicherzustellen sowie das öffentliche Interesse und einen angemessenen Einfluss der öffentlichen Hand zu gewährleisten. Übergreifend soll Public Corporate Governance zur Stärkung des Vertrauens in die öffentliche Hand und öffentliche Unternehmen beitragen. 

Welche besonderen Herausforderungen gibt es in der Public Corporate Governance?2023-05-23T09:25:59+02:00

Eine besondere Herausforderung sind die verschiedenen Rollen der öffentlichen Hand als Eigentümerin, Aufgabenverantwortliche / Gewährleisterin, Produzentin, Gesetzgeberin, Reguliererin und Bestellerin. Interessenkonflikte können beispielsweise zwischen der auf die Aufgabenerfüllung ausgerichteten Rolle als Gewährleisterin und der ggf. auf Rentabilitätsziele ausgerichteten Rolle als Eigentümerin bestehen. Diese Ziele verlangen nicht nur Legalität, sondern auch Integrität und ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten und eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit der gelebten Organisations- bzw. Unternehmenskultur. 

Welche Chancen bieten Public Corporate Governance Kodizes?2023-05-23T09:26:35+02:00

Zur Erreichung dieser Ziele werden die Erfordernisse und Chancen von Public Corporate Governance Kodizes in den Gebietskörperschaften einschlägig betont. Diese spielen in der Gesamtkonzeption der Public Corporate Governance eine besondere Rolle. Sie sollen Grundcharakteristika des Public Corporate Governance Systems kompakt zusammenfassen und so verständlich machen sowie regelmäßig auftretende Governance-Fragen, Unklarheiten oder Lücken in Gesetzen gezielt adressieren und damit unterstützende Hinweise geben.  

Was ist der Deutsche Public Corporate Governance-Musterkodex?2023-05-23T09:27:32+02:00

Der vorliegende Deutsche Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM) umfasst Grundsätze zur verantwortungsvollen Steuerung, Leitung und Aufsicht von und in öffentlichen Unternehmen, die in Praxis und Wissenschaft als einschlägig eingestuft werden, sowie Hinweise auf gesetzliche Vorschriften und Vorgaben. 

Der D-PCGM bietet ein fundiert ausgearbeitetes Unterstützungsangebot für Akteursgruppen, die in Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen mit der Etablierung eines Public Corporate Governance Kodex oder der Evaluation eines bereits vorliegenden Public Corporate Governance Kodex betraut sind. Für den D-PCGM kann der Begriff „Muster“ im Sinne einer Leitlinie bzw. einer Vorlage oder auch als Handreichung und „Instrumentenkasten“ verstanden werden. 

Ersetzt der D-PCGM einen Public Corporate Governance Kodex einer Gebietskörperschaft?2023-05-23T09:28:06+02:00

Der D-PCGM ist nicht als Ersatz für den Public Corporate Governance Kodex einer Gebietskörperschaft vorgesehen, der jeweils vor Ort entwickelt und vom zuständigen politischen Gremium (z.B. Stadtrat, Landtag) verabschiedet wird. Er dient vielmehr als systematisch entwickelte Unterstützung für die Erarbeitung bzw. Überarbeitung eines für die jeweilige Gebietskörperschaft als situationsgerecht empfundenen Public Corporate Governance Kodex. 

 

Der D-PCGM verfolgt somit explizit keinen „one size fits all“ Ansatz. Bei der gemeinschaftlichen Erarbeitung von Public Corporate Governance Kodizes vor Ort in den jeweiligen Gebietskörperschaften unabhängig von ihrer Größe und ihrer föderalen Ebene soll der D-PCGM gezielt für Vergleiche und als Diskussionsbasis genutzt werden. In diesem flexiblen Verständnis adressiert der D-PCGM alle Gebietskörperschaften. 

Welchen Mehrwert soll der D-PCGM liefern?2023-05-23T09:29:10+02:00

Durch die fundierte Herleitung soll der D-PCGM übergreifenden Mehrwert und Arbeitserleichter-ungen im Alltag bieten. Ziele sowie ganzheitliche und individuelle Vorteile sind: 

  • Unterstützung bei der Evaluation von bestehenden Public Corporate Governance Kodizes und der Etablierung von neuen Public Corporate Governance Kodizes; 
  • Hilfreiche und nützliche Beiträge für einen Austausch im Arbeitsalltag zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Public Corporate Governance sowie Impulse zu möglichen Herangehensweisen an zahlreiche Governance-Fragen für alle mit der Thematik befassten Akteurs-gruppen mit dem Ziel einer nachhaltigen Erfüllung öffentlicher Aufgaben; 
  • Bündelung von Erfahrungen und Kompetenzen sowie fundierte und neutrale Grundlage für die Diskussion und Etablierung von anforderungsgerechten Regelungen in dem Public Corporate Governance Kodex einer Gebietskörperschaft; 
  • Arbeitserleichterungen und Zeitersparnisse für verschiedene Personen und Personengruppen in den Gebietskörperschaften und Unternehmen; 
  • Beitrag zu einem rollenkonformen Verhalten zwischen Gesellschaftern und Unternehmen im Sinne der öffentlichen Aufgabenerfüllung bei jeweiligen Freiheitsgraden; 
  • Übergreifende Stärkung des Bewusstseins für verantwortungsvolle Public Corporate Governance und des gerechtfertigten Stellenwerts des Themas in der gesellschaftspolitischen Diskussion; 
  • Beitrag zur Stärkung des Vertrauens von Bürgerinnen und Bürgern in die öffentliche Hand und öffentliche Unternehmen; 
  • Beitrag zur Stärkung des Vertrauens von Gesellschaftern und Investoren sowie von den Beschäftigten in öffentlichen Unternehmen in die öffentliche Hand. 
Was ist das übergreifende Ziel des D-PCGM?2023-05-23T09:29:36+02:00

Bei dem D-PCGM stehen die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Interessen und die Ausrichtung der Unternehmen am öffentlichen Auftrag, die besondere Verantwortung öffentlicher Unternehmen für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie die Interessen aller Stakeholdergruppen im Fokus. Der D-PCGM trägt den gesetzlichen Anforderungen an die öffentliche Wirtschaft Rechnung.  

Der D-PCGM kann dazu beitragen, die Entscheidungsvorbereitung für die demokratisch legiti-mierten Verantwortlichen weiter zu verbessern. Er bietet Impulse zu möglichen Herangehens-weisen an zahlreiche fachliche Fragen der Public Corporate Governance für alle mit diesem Themenfeld befassten Akteursgruppen. Zudem kann er Gebietskörperschaften und Unternehmen helfen, sich mit gelebter guter Public Corporate Governance als attraktive Arbeitgeber im Wettbewerb zu zeigen. Aus übergreifender politischer Perspektive kann der D-PCGM relevante Beiträge in der gesellschaftlichen Debatte um Vertrauen in öffentliche Institutionen, Bürgernähe und poli-tische Kultur liefern.  

Wie ist der D-PCGM entstanden?2023-05-23T09:30:09+02:00

Grundlage für die Entwicklung des D-PCGM war ein deutschlandweites Konsultationsverfahren mit einer breiten Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren aus dem öffentlichen Sektor. Zur Ausarbeitung und Verabschiedung des D-PCGM wurde eine Expertenkommission gebildet, in der die Akteursgruppen vertreten sind, die mit Public Corporate Governance, Beteiligungssteuerung und Beteiligungsmanagement befasst sind. Für die Expertenkommission wurden einschlägige institutionelle und personenbezogene Kriterien zu Grunde gelegt und eine formale und inhaltliche Unabhängigkeit bei der Erarbeitung und Evaluation des D-PCGM gewahrt. 

Im Konsultationsverfahren und bei der Ausarbeitung des D-PCGM wurden neben den Rückmeldungen der Konsultationsteilnehmer/-innen zahlreiche bestehende Richt-/ Leitlinien internationaler sowie supranationaler Organisationen, beschlossene Dokumente von kommunalen Spitzenverbänden, die vorliegenden Public Corporate Governance Kodizes von deutschen Gebietskörperschaften, die Kriterien des von der Bundesregierung berufenen Rates für Nachhaltige Entwicklung sowie der Kodex der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unternehmen berücksichtigt. 

Wird der D-PCGM regelmäßig evaluiert und können Stellungnahmen abgegeben werden?2023-05-23T09:30:28+02:00

Der D-PCGM wird regelmäßig vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen von der Expertenkommission D-PCGM überprüft und bei Bedarf angepasst. Hierzu führt die Expertenkommission D-PCGM ein integratives, partizipatives und transparentes Konsultationsverfahren durch. Die interessierte Öffentlichkeit ist eingeladen, zum D-PCGM schriftliche Stellung-nahmen zu verfassen. Die Stellungnahmen werden von der Expertenkommission D-PCGM in die weiteren Erörterungen aufgenommen und auf der Internetseite des D-PCGM veröffentlicht, soweit die Verfasser/-innen der Stellungnahmen der Offenlegung nicht widersprechen. 

Welche Besonderheiten gibt es im Vergleich zum Kodex für börsennotierte Unternehmen?2023-05-23T09:31:37+02:00

Im Vergleich zum Deutschen Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unternehmen der hierfür zuständigen Regierungskommission gibt es in der Public Corporate Governance zahlreiche Besonderheiten. So ist u.a. das Feld „Gesellschafter“ mit den politischen Organen und dem Organisationselement Beteiligungsmanagement komplett anders zu gestalten als im Feld für börsennotierte Unternehmen und zahlreiche Aspekte von demokratischer Legitimation in Governance- und Steuerungsprozessen müssen berücksichtigt werden. Auch in zahlreichen anderen Feldern sind aufgrund des konstitutiven öffentlichen Zwecks und der Ausrichtung der Unternehmen am öffentlichen Auftrag spezifische situationsgerechte Regelungen erforderlich. 

Wo liegen die Unterschiede zu einer Beteiligungsrichtlinie?2023-05-23T09:31:53+02:00

Bei der Diskussion in den Gebietskörperschaften vor Ort ist ein Public Corporate Governance Kodex zu unterscheiden von einer sog. Beteiligungsrichtlinie. Er richtet sich insbesondere auch an die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Unternehmen und formuliert Grundsätze verantwortungsvoller Public Corporate Governance sowie Wertmaßstäbe. Demgegenüber formuliert eine Beteiligungsrichtlinie administrative Hinweise für die Verwaltung und die von der öffentlichen Hand entsandten/ benannten Vertreter/-innen und hat eher den Charakter einer „Behördenan-weisung“ mit noch detaillierteren und formalrechtlicher geprägten Regelungen. Ein zentraler Unterschied ist ferner das comply-or-explain Prinzip, welches nur über einen Public Corporate Governance Kodex für alle Adressatengruppen (z.B. auch Geschäftsführungsorgane) vollständig zur Entfaltung gebracht werden kann. Anlage III des D-PCGM gibt einen Überblick über eine mögliche Gesamtkonzeption der Public Corporate Governance in einer Gebietskörperschaft mit einem jeweiligen Public Corporate Governance Kodex, der ggf. durch eine Beteiligungsrichtlinie ergänzt werden kann. 

Wie ist die Struktur des D-PCGM?2023-05-23T09:32:11+02:00

Der D-PCGM enthält Empfehlungen sowie Kurzverweise auf gesetzliche Vorschriften, die zusammenfassend als Regelungen bezeichnet werden und mit Regelungsziffern versehen sind. Empfehlungen sind durch die Verwendung des Wortes „soll“ gekennzeichnet. Die sprachlich nicht als Empfehlung gekennzeichneten Teile des D-PCGM sind Kurzverweise auf gesetzliche Vorschriften. Diese sollen den besonderen und heterogenen Zielgruppen im Sinne einer Kommunikationsfunktion einen verdichteten Kurzüberblick zu besonders wichtigen gesetzlichen Vorschriften geben. 

Kann von den Empfehlungen eines Public Corporate Governance Kodex abgewichen werden?2023-05-23T09:32:29+02:00

Empfehlungen sind durch die Verwendung des Wortes „soll“ gekennzeichnet. Ein Abweichen von Empfehlungen entsprechend der spezifischen Unternehmenssituation ist möglich und kann im Sinne guter Public Corporate Governance begründet sein. Weichen Unternehmen von den Empfehlungen ab, müssen das Aufsichtsorgan und das Geschäftsführungsorgan dies jährlich in der Entsprechenserklärung veröffentlichen und die Abweichung bzw. die stattdessen gewählte Lösung nachvollziehbar begründen (comply-or-explain Prinzip). Wichtig ist hervorzuheben und im Alltag zu vermitteln, dass eine Abweichung von einer Empfehlung nicht als „Mangel“ zu verstehen ist. Die Entscheidung, Empfehlungen nicht zu entsprechen, kann durchaus begründet und ein Ausdruck guter Public Corporate Governance sein. 

Ist der Detaillierungsgrad und Umfang des D-PCGM in jedem Public Corporate Governance Kodex zu übernehmen?2023-05-23T09:32:50+02:00

Der Detaillierungsgrad und der Umfang des D-PCGM in der vorliegenden Form ist erforderlich und zweckmäßig, um die in der Präambel formulierten Ziele erreichen zu können. In den sehr unterschiedlichen Gebietskörperschaften vor Ort soll der D-PCGM zur Zielrealisierung von einer Vielzahl sehr verschiedener Zielgruppen mit heterogenen Erfahrungs- und Qualifikationshintergründen im demokratischen Gemeinwesen und sehr unterschiedlichen Informationsbedarfen/ -erwartungen genutzt werden. Hierfür bedarf es einer präzisen Grundlage. Im Zweifelsfall ist es für die Arbeiten vor Ort und die Public Corporate Governance-Entwicklungen besser und einfacher, Regelungen aus dem D-PCGM bei der gemeinschaftlichen Erarbeitung des Public Corporate Governance Kodex der Gebietskörperschaft nicht zu übernehmen. Dennoch sollen wichtige Regelungen im D-PCGM aufgeführt und vor Augen geführt werden.  

Sind die Regelungen im D-PCGM auf alle Rechtsformen anwendbar?2023-05-23T09:33:15+02:00

Die Regelungen wurden mit Blick auf die bei öffentlichen Unternehmen am häufigsten vorliegende Rechtsform, die GmbH, mit fakultativen Aufsichtsorganen formuliert. Sie sind im Rahmen des rechtlich Möglichen bei Unternehmen in anderer Rechtsform und Unternehmen mit obligatorischen Aufsichtsorganen auf die dortigen körperschaftlichen Struktur- und Organverhältnisse entsprechend anzuwenden. 

Warum verwendet der D-PCGM den Begriff des Gesellschafters?2023-05-23T09:33:34+02:00

Da die Gebietskörperschaft in der Regel die Rolle des Gesellschafters (oder Mitgesellschafters) innehat, verwendet der D-PCGM den Begriff Gesellschafter. Damit soll ebenso die Rolle der Gebietskörperschaft für öffentlich-rechtliche Unternehmen wie Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts (AöR, KöR), Vereine, Stiftungen und Zweckverbände umfasst sein, bei denen es sich um eine Gewährträgerschaft, Trägerschaft oder Mitgliedschaft handelt. Zum Beispiel können Gewährträger situationsgerecht von dem comply-or-explain Prinzip Gebrauch machen. Weiterhin soll der Begriff alle Rollen der öffentlichen Hand mit den verschiedenen jeweiligen Perspektiven, wie u.a. Eigentümerrolle und Gewährleisterrolle, einschließen. Mit der Begriffswahl ist ausdrücklich keine Priorisierung der verschiedenen Rollen der öffentlichen Hand verbunden. 

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