DEUTSCHER PUBLIC CORPORATE GOVERNANCE-
MUSTERKODEX

Der Deutsche Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM) umfasst Grundsätze zur verantwortungsvollen Steuerung, Leitung und Aufsicht von und in öffentlichen Unternehmen, die in Praxis und Wissenschaft als einschlägig eingestuft werden, sowie Hinweise auf gesetzliche Vorschriften und Vorgaben. Die Ziele verlangen nicht nur Legalität, sondern auch ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten und eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit der gelebten Organisations- bzw. Unternehmenskultur.

Für die angestrebte Arbeit mit dem D-PCGM in der Gebietskörperschaft vor Ort:
Mit Abbildung der inhaltlichen Änderungen im Vergleich zur Fassung vom 15.01.2021:

Für den D-PCGM kann der Begriff „Muster“ im Sinne einer Leitlinie bzw. einer Vorlage oder auch als Handreichung und „Instrumentenkasten“ verstanden werden. Der D-PCGM ist nicht als Ersatz für den Public Corporate Governance Kodex einer Gebietskörperschaft vorgesehen, der jeweils vor Ort entwickelt und vom zuständigen politischen Gremium (z.B. Stadtrat, Landtag) verabschiedet wird. Er dient vielmehr als systematisch entwickelte Unterstützung für die Erarbeitung bzw. Überarbeitung eines für die jeweilige Gebietskörperschaft als situationsgerecht empfundenen Public Corporate Governance Kodex. Der D-PCGM verfolgt somit explizit keinen „one size fits all“ Ansatz. Bei der gemeinschaftlichen Erarbeitung von Public Corporate Governance Kodizes vor Ort in den jeweiligen Gebietskörperschaften unabhängig von ihrer Größe und ihrer föderalen Ebene soll der D-PCGM gezielt für Vergleiche und als Diskussionsbasis genutzt werden. In diesem flexiblen Verständnis adressiert der D-PCGM alle Gebietskörperschaften. Weitere Informationen zu Public Corporate Governance Kodizes finden sie hier.

Der integrative und vollständig transparente Prozess bei der Entwicklung und späteren Evaluation des D-PCGM bietet einen fundierten und neutralen Rahmen, die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften in diesem Feld auch über die föderalen Ebenen hinweg zu stärken. Der D-PCGM soll übergreifenden Mehrwert und Arbeitserleichterungen im Alltag liefern. Mit breiter Beteiligung der Länder und Kommunen ist er keine unzulässige Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung bzw. des Föderalismusprinzips. Vielmehr bietet er ein Unterstützungsangebot, welches die Gebietskörperschaften kostenfrei nutzen können.


Der D-PCGM bietet ein fundiert ausgearbeitetes Unterstützungsangebot für Akteursgruppen, die in Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen mit der Etablierung eines Public Corporate Governance Kodex oder der Evaluation eines bereits vorliegenden Public Corporate Governance Kodex betraut sind. Zudem liefert er Impulse für einen Austausch und zu möglichen Herangehensweisen an zahlreiche „Governancefragen“ im Arbeitsalltag zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Public Corporate Governance für alle mit der Thematik befassten Akteursgruppen mit dem Ziel einer nachhaltigen Erfüllung öffentlicher Aufgaben.


Grundlage für die Entwicklung des D-PCGM war ein deutschlandweites Konsultationsverfahren mit einer breiten Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren aus dem öffentlichen Sektor. Zur Ausarbeitung und Verabschiedung des D-PCGM wurde eine Expertenkommission gebildet, in der die Akteursgruppen vertreten sind, die mit Public Corporate Governance, Beteiligungssteuerung und Beteiligungsmanagement befasst sind. Für die Expertenkommission wurden einschlägige institutionelle und personenbezogene Kriterien zu Grunde gelegt und eine formale und inhaltliche Unabhängigkeit bei der Erarbeitung und Evaluation des D-PCGM gewahrt.

Der D-PCGM wird regelmäßig vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen von der Expertenkommission D-PCGM überprüft und bei Bedarf angepasst. Hierzu führt die Expertenkommission D-PCGM ein integratives, partizipatives und transparentes Konsultationsverfahren durch. Im Rahmen des aktuellen Konsultationsverfahrens ist interessierte Öffentlichkeit eingeladen, zum D-PCGM schriftliche Stellungnahmen zu verfassen. Die Stellungnahmen werden von der Expertenkommission D-PCGM in die weiteren Erörterungen aufgenommen und auf der Internetseite des D-PCGM veröffentlicht, soweit die Verfasser/-innen der Stellungnahmen der Offenlegung nicht widersprechen.

Bei dem D-PCGM stehen die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Interessen und die Ausrichtung der Unternehmen am öffentlichen Auftrag, die besondere Verantwortung öffentlicher Unternehmen für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie die Interessen aller Stakeholdergruppen im Fokus. Der Musterkodex trägt den gesetzlichen Anforderungen an die öffentliche Wirtschaft Rechnung. Er kann dazu beitragen, die Entscheidungsvorbereitung für die demokratisch-legitimierten Verantwortlichen weiter zu verbessern. Zudem bietet er Impulse zu möglichen Herangehensweisen an zahlreiche fachliche Fragen der Public Corporate Governance für alle mit diesem Themenfeld befassten Akteursgruppen. Eine Übersicht von einzelnen ganzheitlichen und individuellen Vorteilen sowie weitere Informationen zu Bedarf und Chancen des D-PCGM finden Sie hier.