BEDARF UND CHANCEN VON
PUBLIC CORPORATE GOVERNANCE KODIZES
Im Zuge der Entwicklung der Public Corporate Governance wird vorherrschend die Auffassung vertreten, dass ein Public Corporate Governance Kodex (PCGK) – eine anforderungsgerechte Ausgestaltung vorausgesetzt – hilfreiche und nützliche Beiträge zur Verbesserung der Public Corporate Governance leisten kann (siehe hierzu Studien). Dies und die eingeführten Public Corporate Governance Kodizes unterstreichen den Nutzen und die Notwendigkeit einer intensiven Auseinandersetzung mit diesem übergreifenden Instrument.
Zitate-Übersicht zu Nutzen und Chancen eines Public Corporate Governance Kodex (kleiner Auszug)
„Zweifelsohne sind die beschriebenen Entwicklungen … hin zu einem PCGK … zu begrüßen.“
„Hingegen könnte der hier in seiner Grundstruktur skizzierte Public Corporate Governance Kodex ein Beitrag zur Lösung dieses Problems leisten.“
„Was dem Kapitalanleger recht ist, soll dem Steuerzahler billig sein. Wir wollen auch für die öffentlichen Unternehmen Standards für eine gute Unternehmensführung formulieren… Im Ziel sind wir uns alle einig: Wir brauchen einen Public Corporate Governance Kodex.“
„Nach drei Jahren Praxiserfahrung mit dem Public Kodex lässt sich sagen: Er hat die mit ihm verbundenen Erwartungen für den Bund weitgehend erfüllt: Es zeigt sich klar, dass das Bewusstsein für ein gute Corporate Governance sowohl bei den Bundesunternehmen selbst als auch bei den Mandatsträgern und den Beteiligungsführern deutlich gestiegen ist. Damit hat der Public Kodex einen wichtigen Zweck erreicht.“
„Neben übergreifenden Potenzialen würde ein auf einer Internetseite veröffentlichter bundesweiter Musterkodex gemeinsame Vorteile für viele Beteiligte auf verschiedenen Ebenen bringen. Angesichts der derzeitigen Situation wäre dies ein maßgeblicher Entwicklungsbeitrag, weshalb die Bemühungen bis zur Realisierung nicht nachlassen sollten.“
„Kodex schafft Grundlage für strategisches Beteiligungsmanagement.“
„Wichtiges Instrument der Beteiligungssteuerung/des strategischen Beteiligungsmanagements.“
„Freilich stellt die Vielgestaltigkeit öffentlicher Unternehmen den Verfasser eines Verhaltenskodexes vor besondere Herausforderungen….Ein maßgeschneiderter „Hauskodex“ ist allerdings nicht unbedingt die bessere Alternative. Viele Kommunen als Eigentümer wären mit seiner Erstellung überfordert. Überdies wäre die Vergleichbarkeit der Unternehmensverfassungen aus Sicht der Allgemeinheit in Frage gestellt. Das Projekt eines übergreifenden Verhaltenskodexes für öffentliche Unternehmen verdient daher Unterstützung.“
„Angesichts der hohen Zahl von Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand und damit einer ungebrochenen Bedeutung der öffentlichen Wirtschaftsfätigkeit gerade auf kommunaler Ebene würde einiges dafürsprechen, dass sich weitere Kodizes in Deutschland etablieren werden. Anzeichen dafür gibt es.“
„Verwaltung und Verwaltungsspitze … sehen in dem Erstellungs- und Diskussionsprozess zur PCG große Chancen, eingeschliffene Handlungsschemata aufzubrechen.“
„Implementierung eines PCGK lässt Verbesserungen der strukturellen und prozeduralen Transparenz erwarten.“
„Angesicht der Vielfalt der Überwachungsaufgaben und der Zusammenarbeit der Aufsichtsgremien in der öffentlichen Wirtschaft sollten Grundsätze ordnungsmäßiger Überwachung öffentlicher Unternehmen formuliert werden.“
„In der Praxis bestanden daher erhebliche Defizite … Diese Lücke können PCGKs füllen.“
„Es handelt sich … um sachdienliche, zweckmäßige und daher begrüßenswerte Regelwerke.“
„Mit dem PCGK des Bundes hat die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz bei öffentlichen Unternehmen getan.“
„Abschließend lässt sich festhalten, dass die vorgelegten Beteiligungsgrundsätze des Bundes einen wesentlichen Schritt hinsichtlich der Transparenz des Beteiligungsmanagements darstellen.“
„Festzuhalten ist, dass die Verabschiedung eines Public Corporate Governance Kodex Zustimmung verdient.“
„Der PCGK erscheint grundsätzlich dazu geeignet, sowohl das Vertrauen bei den Bürgern als auch die Effizienz bei den öffentlichen Unternehmen zu erhöhen und ist insoweit positiv zu beurteilen.“
„Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend … einen Governance Kodex als handlungsleitende Maxime zu entwickeln, der sowohl zu einer besseren externen Steuerung und Kontrolle der öffentlichen Unternehmen … als auch zu einer besseren internen Führung dieser Unternehmen beitragen kann.“
„Ein Corporate Governance Kodex … kann vor dem Hintergrund der Überlegungen positive Wirkungen hinsichtlich der intendierten Transparenzerhöhung oder Rechenschaftslegung generieren.“
„Ein solches Regelwerk könnte als vertrauensbildende Maßnahme bei den Betroffenen wirken und der Effizienzsteigerung in der öffentlichen Wirtschaft dienen.“
„Nahezu alle Rechnungshöfe schätzen die Chancen einer PCG für die Effizienzsteigerung und die verbesserte Kommunikation und Transparenz bei öffentlichen Unternehmen als gut ein.“
„Kodex könnte Vertrauen des Bürgers steigern und Interesse des Eigentümers schützen.“
„Richtig angewandt, kann ein Kodex wertvolle Hilfe in der Beteiligungsführung und -steuerung sein.“
„So müssten sowohl die Legitimationskrise der Politik wie die Finanzmisere der öffentlichen Hand (und ihrer Unternehmen) Anreize genug sein, mit Hilfe eines PCGK die Unternehmensführung bei öffentlichen Unternehmen zu verbessern.“
„Ich kann mir vorstellen, dass die Einführung eines Corporate Governance Kodex eine Chance darstellt, die Steuerung öffentlicher Unternehmen zu verbessern … Als Fazit ist festzuhalten, dass der Versuch mittels Einführung eines PCGK das Bewusstsein und möglicherweise das Verhalten … zu ändern durchaus lohnen würde.“
„Trotzdem spricht die derzeitige Situation für einen Kodex, weil eine zusätzliche Regulierung durch Gesetze die Steuerungsdefizite im öffentlichen Sektor offensichtlich nicht beseitigen kann.“
„Mit Blick auf die Finanzsituation der Kommunen ist ein effizienteres Handeln der öffentlichen Unternehmen … unabdingbar. Ein PCGK kann dazu beitragen.“
„Nicht ohne Grund ist deshalb die Ausformulierung von Grundsätzen ordnungsgemäßer Überwachung öffentlicher Unternehmen gefordert worden.“
„In der Diskussion wird vorherrschend die Auffassung vertreten, dass ein PCGK – eine anforderungsgerechte Ausgestaltung vorausgesetzt – nützliche Beiträge für die PCG leisten kann. Ein aufgeschlossenes wie fundiertes Verständnis für die Philosophie von „comply or explain“ und eine konstruktive Abweichungskultur ist in der Praxis von hervorstechender Bedeutung, um die mit einem PCGK verbundenen Potenziale systematisch auszuschöpfen.“
In der Debatte über nachhaltige Daseinsvorsorge, digitale Transformation, demographischen Wandel, Klimaschutzziele, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen/Sustainable Development Goals (SDGs), die Zukunft des demokratischen Gemeinwesens sowie die Staats- und Verwaltungsmodernisierung kann eine anforderungsgerechte Ausgestaltung der Public Corporate Governance Weiterentwicklungsbestrebungen vielfach unterstützen. Public Corporate Governance befasst sich mit dem Ordnungsrahmen sowie der praktizierten Steuerung von Organisationen der öffentlichen Hand mit selbständiger Wirtschaftsführung wie z.B. öffentlichen Unternehmen und schließt die Themen Beteiligungssteuerung und Beteiligungsmanagement ein.
Funktionsweise eines Public Corporate Governance Kodex
Ein Public Corporate Governance Kodex ist eine Zusammenstellung von Grundsätzen zur verantwortungsvollen Steuerung, Leitung und Überwachung von und in öffentlichen Unternehmen, die sich einschlägig bewährt haben. Von den Empfehlungen (Soll-Regelungen) eines Public Corporate Governance Kodex können die Unternehmen situationsgerecht abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich in einer sogenannten Entsprechenserklärung zu begründen und die stattdessen gewählte Lösung nachvollziehbar zu erläutern. Dieser verbindliche Mechanismus von „comply or explain“ ist, gerade aufgrund der besonderen Verantwortung in der öffentlichen Wirtschaft, zentral und ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu anderen Konzepten.
Börsennotierte Unternehmen sind nach § 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, jährlich eine Entsprechenserklärung abzugeben und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Für öffentliche Unternehmen liegt eine derartige gesetzliche Pflicht nicht vor. Auch diese wäre aber problemlos realisierbar.
Wichtig in der Diskussion um Potenziale eines Public Corporate Governance Kodex ist immer wieder zu betonen, dass die Abgabe und Veröffentlichung einer Entsprechenserklärung in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag des jeweiligen Unternehmens präzise und verbindlich vorgeschrieben werden sollte. Dies ist aus theoretischer und praxisorientierter Sicht erforderlich und wird in der Praxis auch zunehmend realisiert (zum Beispiel Bund Ziff. 1.4, Land Baden-Württemberg Ziff. IV.15; Land Nordrhein-Westfalen Ziff. 1.4.2; Mannheim Präambel, Bund Österreich Ziff. 6.2).
Beispielsweise ist beim Bund in Deutschland in § 16 Abs. 1 seines Mustergesellschaftsvertrags in der Anlage zu den „Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ vom 30. Juni 2009 formuliert: „Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat erklären jährlich, dass den Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes in der jeweils geltenden Fassung entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen und als Teil des Corporate Governance Berichts zu veröffentlichen.“
Zentral ist die Pflicht zu einer Abweichungsbegründung, die der Bund durch die Formulierung „warum nicht“ realisiert sowie die Zukunfts- und Vergangenheitsorientierung durch die Formulierung „wurden und werden“. Alternativ oder ergänzend zur Verankerung in der Satzung kann kurzfristig und aufwandsarm ein protokollierter und veröffentlichter Beschluss durch die Gesellschafterversammlung mit entsprechender Bindungskraft erfolgen.
Ergänzend kann die Entsprechenserklärung bzw. ein Public Corporate Governance Kodex in den Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung verankert werden. Bei der Befolgung einzelner Empfehlungen besteht Flexibilität, aber die Abgabe und Veröffentlichung einer Entsprechenserklärung mit Begründungen ist klar verbindlich. Ein Verstoß gegen die Satzung hat die aus anderen Feldern bekannten Konsequenzen. Auch die Rechnungshöfe sind aufgefordert, Entsprechenserklärungen und Verstöße gegen die Anforderungen von Entsprechenserklärungen zu prüfen. Sofern ein Menschenbild zu Grunde gelegt wird, das harte Sanktionselemente als wichtig ansieht, wären über die Anstellungsverträge und Zielvereinbarungen auch weitere Verknüpfungen integrierbar.
Häufig wird über Public Corporate Governance Kodizes abstrakt, ohne konkreten Blick auf Regelungsformulierungen diskutiert, die jedoch bei allen Diskussionen vor Augen und einbezogen sein müssen. Zum Beispiel kann ein Public Corporate Governance Kodex empfehlen: „Die Interne Revision soll unmittelbar der Geschäftsführung unterstellt sein. Die Aufträge sollen schriftlich erteilt werden.“ Demnach müssen Aufsichtsrat und Geschäftsführung nach der Konzeption einmal im Jahr eine Entsprechenserklärung erstellen, ob diesem Grundsatz entsprochen wurde und wird oder aus welchen Gründen eine Alternativlösung gewählt wurde, dies persönlich unterschreiben und auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlichen.
Der große Regulierungsvorteil eines Public Corporate Governance Kodex besteht darin, dass ein Abweichen von Kodexempfehlungen entsprechend der spezifischen Unternehmenssituation möglich ist und begründet sein kann. In einer Entsprechenserklärung wäre zum Beispiel in zwei Sätzen zu verfassen, warum die interne Revision ggfs. nicht an der Unternehmensspitze institutionalisiert ist oder wer diese Aufgabe aufgrund der Unternehmensgröße statt einer eigenen Stelle übernimmt.
Die übersichtliche und auf der Webseite einfach auffindbare veröffentlichte Entsprechenserklärung können unter anderem Gesellschafter, Aufsichtsräte, Politik, interessierte Bürger, Abschlussprüfer, Rechnungshöfe, Kunden und Kapitalgeber nutzen. Angesichts der besonderen Verantwortung öffentlicher Unternehmen ist es angemessen zu verlangen, dass Aufsichtsräte und Geschäftsführungen die Formulierung der Entsprechenserklärung einmal im Jahr zur systematischen Reflexion nutzen und in Kurzform zu den Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex Stellung nehmen. Dies ist explizit keine Bürokratie, sondern ist, wie beispielgebende Entsprechenserklärungen mit präzisen Kurzbegründungen zeigen, in aussagekräftiger, schlanker Form möglich. Richtig erstellt und sachgerecht genutzt liefern Entsprechenserklärungen alltagsnützliche Informationen und eine wertvolle Basis für zielorientierte Dialoge zwischen den Beteiligten.
Public Corporate Governance Kodizes können somit deutlich präzisere und weiterreichende Anforderungen für die Leitung und Überwachung verfassen, die aufgrund der Inflexibilität von Gesetzen nicht formulierbar sind. Gesetze können typischerweise nur Durchschnittfälle regeln, wobei in der Praxis sehr häufig Sachverhalte jenseits von Durchschnittsfällen anzutreffen sind. Daher müssen Gesetze zwangsläufig Regelungslücken belassen, die ein Public Corporate Governance Kodex gezielt füllen kann. Public Corporate Governance Kodizes reglementieren die Unternehmen weniger stark als Gesetze und belassen ihnen Wahloptionen sowie Gestaltungsspielräume für unternehmensindividuell sachgerechte Lösungswege. Angesichts der vorgesehenen Abweichungskultur ist es gerade aufgrund der besonderen Anforderungen in der öffentlichen Wirtschaft in wichtigen Feldern möglich, Grundsätze verantwortungsvoller Leitung und Überwachung im Zweifelsfall eher strikter als lockerer zu formulieren. Ein Public Corporate Governance Kodex ist keine Verschärfung des Gesellschaftsrechts und keine Einschränkung des zu Recht gestärkten unternehmerischen Gestaltungsspielraums zugunsten einer Regelsteuerung, da er die organisatorische und inhaltliche Entscheidungsfreiheit in vollem Umfang erhält. Analog lässt sich der skizzierte Ablauf von „comply or explain“ mit Stellungnahme, Abweichungsbegründung und systematischen Reflexionserfordernissen für alle Empfehlungen durchdenken.
Wichtig ist – wie auch in den Public Corporate Governance Kodizes häufig erklärt – hervorzuheben, dass eine Abweichung von einer Empfehlung nicht als „Mangel“ zu verstehen ist. Die Entscheidung, Empfehlungen nicht zu entsprechen, kann durchaus begründet und ein Ausdruck guter Public Corporate Governance sein – sie muss lediglich transparent gemacht werden. Ein aufgeschlossenes wie fundiertes Verständnis für die Philosophie und das gemeinsame Potenzial von „comply or explain“ ist von hervorstechender Bedeutung, um die mit einem Public Corporate Governance Kodex verbundenen Potenziale systematisch auszuschöpfen.
Steuerungserhebliche Zusatzbeiträge und Unterstützung im Arbeitsalltag
In Praxis und Wissenschaft wird vorherrschend die Auffassung vertreten, dass ein Public Corporate Governance Kodex bei entsprechender Ausgestaltung sehr wertvolle Beiträge zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Public Corporate Governance in den jeweiligen Gebietskörperschaften liefern kann (siehe Studien). Für ein tieferes Verständnis über das breite Spektrum der Steuerungsunterstützung lassen sich die Potenziale eines Public Corporate Governance Kodex in folgende Funktionen kategorisieren:
Beteiligungsrichtlinien sind vor Ort kein Ersatz für Public Corporate Governance Kodizes
Bei der Diskussion in den Gebietskörperschaften vor Ort ist ein Public Corporate Governance Kodex zu unterscheiden von einer sog. Beteiligungsrichtlinie. Er richtet sich insbesondere auch an die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Unternehmen und formuliert Grundsätze verantwortungsvoller Public Corporate Governance sowie Wertmaßstäbe. Demgegenüber formuliert eine Beteiligungsrichtlinie administrative Hinweise für die Verwaltung und die von der öffentlichen Hand entsandten/ benannten Vertreter/-innen und hat eher den Charakter einer „Behördenanweisung“ mit noch detaillierteren und formalrechtlicher geprägten Regelungen. Ein zentraler Unterschied ist ferner das comply-or-explain Prinzip, welches nur über einen Public Corporate Governance Kodex für alle Adressatengruppen (z.B. auch Geschäftsführungsorgane) vollständig zur Entfaltung gebracht werden kann.
In jeder Gebietskörperschaft ist eine übersichtliche und widerspruchsfreie Konzeption der Public Corporate Governance erforderlich. Eine mögliche Gesamtkonzeption der Public Corporate Governance kann aus einem Dachdokument „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungssteuerung“ bestehen. Dieses enthält an erster Stelle einen Public Corporate Governance Kodex. Daran anschließend kann eine Beteiligungsrichtlinie folgen. Dahinter sind als Anlagen u.a. zweckmäßig: Muster zu verschiedenen Verträgen, Satzungen, Geschäftsordnungen für Aufsichts-/ Geschäftsführungsorgane, Quartalsberichten und Instrumenten sowie zu Berufungsrichtlinien, Merkblättern, Erklärung zu Interessenkonflikten, etc. Eine Beteiligungsrichtlinie ist explizit kein Ersatz für einen Public Corporate Governance Kodex (Expertenkommission D-PCGM, 2021). Wie z.B. auch der Deutsche Städtetag betont: „Der Kodex kann durch Beteiligungsrichtlinien ergänzt werden“ (Deutscher Städtetag, 2017, Gute Unternehmenssteuerung. Strategien und Handlungsempfehlungen für die Steuerung städtischer Beteiligungen, S. 14). Das Bundesministerium der Finanzen betont auf seiner Internetseite: „Herzstück ist der Public Corporate Governance Kodex“ und hat die Gesamtkonzeption der Public Corporate Governance mit Public Corporate Governance und Beteiligungsrichtlinie wie auch andere Gebietskörperschaften wie hier veranschaulicht gestaltet (https://www.bundesfinanzministerium.de, Abruf 18.09.2020).