GOOD GOVERNANCE VERDIENT LOB:
PREISVERLEIHUNG DER EXPERTENKOMMISSION D-PCGM

Die Expertenkommission Deutscher Public Corporate Governance-Musterkodex verleiht jährlich den von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestifteten „Preis für reflektierte Governance-Praxis“ und „Preis für Good Governance-Standards“. Die Preise werden auf dem ZU|kunftssalon Public Corporate Governance: Integrierte Gestaltung mit Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen und Smart Government verliehen.

Mit dem „Preis für reflektierte Governance-Praxis“ werden Entsprechenserklärungen mit beispielgebenden Ansätzen für Abweichungsbegründungen zu den Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) vor Ort und/oder zur Struktur/Gestaltung ausgezeichnet. Für die Einreichung ist es nicht erforderlich, eine vollständig vorbildliche Entsprechenserklärung vorzuweisen. Ausdrücklich auszeichnungsfähig sind auch einzelne positive Ansätze.

Mit dem „Preis für Good Governance-Standards“ werden PCGKs ausgezeichnet, die für den jeweiligen Kontext der Gebietskörperschaft innovative und/oder für andere Gebietskörperschaften beispielgebende Regelungen enthalten. Auch hier ist es nicht erforderlich, einen vollständig vorbildlichen PCGK vorzuweisen. Ausdrücklich auszeichnungsfähig sind einzelne positive Ansätze. Im Rahmen der Auszeichnung wird auch gewürdigt und berücksichtigt, dass Kleinstädte andere Rahmenbedingungen als Großstädte haben und auch erfolgreiche Evaluation können ausgezeichnet werden.

Gebietskörperschaften, öffentliche Unternehmen und alle mit der Public Corporate Governance befassten Akteur:innen sind eingeladen,
Entsprechenserklärungen und PCGKs bei der Expertenkommission D-PCGM per E-Mail an kontakt@pcg-musterkodex.de einzureichen. Auch spätere Bewerbungen/Nominierungen werden in begründeten Fällen berücksichtigt.

Mit den Preisen möchte die Expertenkommission positiven Ansätzen zu bundesweiter Sichtbarkeit verhelfen und weiteren Gebietskörperschaften und Akteur:innen wichtige Anknüpfungspunkte für die eigenen Reformentwicklungen aufzuzeigen. Es soll nicht nur in gebotener Form Kritik und Druck ausgeübt werden, sondern in berechtigen Fällen explizit auch gelobt und Positivbeispiele gewürdigt werden. Somit soll der Preise weiter dazu beitragen, Good Governance und „verantwortungsvolle Organisationsführung“ bei öffentlicher Verwaltung und öffentlichen Unternehmen zu einem positiven Gestaltungsthema für unseren Staat zu machen.

Nähere Informationen finden Sie auch hier auf dem Flyer zur Preisverleihung und Einladung zur Bewerbung/Nominierung.

PREISTRAGENDE 2024

Preistragende „Preis für reflektierte Governance-Praxis“:
| Stadtwerke Bonn GmbH

Preistragende „Preis für Good Governance-Standards“:
| Stadt Frankfurt (Oder)
| Hanse- und Universitätsstadt Rostock
| Stadt Leverkusen

Einen Foliensatz zu den Preistragenden aus dem Jahr 2024 samt Kurzbegründung können Sie hier herunterladen und die Pressemitteilung der Zeppelin Universität (ZU) finden Sie hier.

Preisträger:innen 2024, Kommissionsmitglieder und Vertreter von PwC
(Foto: ZU/Richard Reichel)

PREISTRAGENDE 2023

Preistragende „Preis für reflektierte Governance-Praxis“:
| Duisburg Business Innovation GmbH
| Gollwitzer-Meier-Klinik GmbH
| Lübecker Hafengesellschaft
| Stadtwerke Halle GmbH

Preistragende „Preis für Good Governance-Standards“:
| Bund
| Freie und Hansestadt Hamburg
| Landeshauptstadt Stuttgart
| Stadt Völklingen

Der Bund wurde in diesem Jahr etwa für einen Teilaspekt in seinem Kodex zur Vergütung des Geschäftsführungsorgans ausgezeichnet. Stellvertretend für den Bund nahm Ministerialdirektor Stefan Ramge, Leiter der Vermögensabteilung im Bundesministerium der Finanzen, die Auszeichnung für den Kodex des Bundes entgegen. Er sieht in dem Preis eine Unterstützung der Grundphilosophie des Bundes, wonach Unternehmen in privater Rechtsform, an denen der Bund beteiligt ist, von diesem wie Unternehmen zu behandeln sind und nicht wie nachgeordnete Dienststellen. Ramge betonte aber ausdrücklich: „Wenn variable Vergütungen an die Geschäftsführung gezahlt werden, sollten diese sich an dem Ausmaß orientieren, in dem das einzelne Geschäftsführungsmitglied das wichtige Bundesinteresse, das mit dem Unternehmen verfolgt wird, umgesetzt hat.“

Einen Foliensatz zu den Preistragenden aus dem Jahr 2023 samt Kurzbegründung können Sie hier herunterladen und die Pressemitteilung der Zeppelin Universität (ZU) finden Sie hier.

Preisträger:innen 2023 sowie Kommissionsmitglieder (Foto: ZU/Niklas Golitschek)

Preisträger:innen 2023, Kommissionsmitglieder und Vertreter von PwC
(Foto: ZU/Niklas Golitschek)

PREISTRAGENDE 2022

In der Kategorie Abweichungsbegründungen:
| L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
| Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH

In der Kategorie Struktur und Gestaltung:
| Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
| BWI GmbH

Preisträger:innen 2022 sowie Kommissionsmitglieder (Foto: ZU/Nicolas Bühringer)

Preisträger:innen 2022, Kommissionsmitglieder und Vertreter von PwC
(Foto: ZU/Nicolas Bühringer)

ERGÄNZENDE HINTERGRUNDINFORMATIONEN

„Good Governance“ und verantwortungsvolle Organisationsführung bei öffentlicher Verwaltung und öffentlichen Unternehmen sind für Staat und Gesellschaft von besonderer Bedeutung. In der Diskussion um Public Corporate Governance wird einschlägig und vorherrschend betont, dass anforderungsgerechte Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) in den Gebietskörperschaften hilfreiche und wichtige Beiträge leisten können. PCGKs spielen im Kontext der Steuerung, Aufsicht und Leitung von und in öffentlichen Unternehmen eine besondere Rolle. Sie sollen Grundcharakteristika des Public Corporate Governance Systems kompakt zusammenfassen und verständlich machen sowie regelmäßig auftretende Fragen der Governance, Unklarheiten oder Lücken in Gesetzen gezielt adressieren und damit unterstützende Hinweise geben.

Eine reflektierte Führungskultur ist gerade auch in öffentlichen Unternehmen ein zentraler Faktor, die durch PCGKs gezielt gefördert werden kann. Zum Ausschöpfen der Potenziale von PCGKs wird die Bedeutung des comply-or-explain Prinzips einschlägig betont und gilt als anerkannter Reflexions- und Wirkmechanismus (Aguilera & Cuervo-Cazurra, 2009; Cuomo et al., 2016; Europäische Kommission, 2014; Expertenkommission D-PCGM, 2022; Martynova & Renneboog, 2013; Papenfuß, 2013; Tricker & Tricker, 2015; Wright et al. 2013). Das comply-or-explain Prinzip sieht ausdrücklich vor, von Empfehlungen eines PCGK situationsgerecht abweichen zu können. Eine Abweichung von einer Empfehlung ist nicht als Mangel zu verstehen; sie ist in begründeten Fällen ein Ausdruck guter Public Corporate Governance. Abweichungen müssen in einer Entsprechenserklärung lediglich offengelegt und begründet werden. PCGKs formulieren ausdrücklich, dass von Empfehlungen abgewichen werden kann und dies nicht als Mangel zu verstehen ist, sondern in begründeten Fällen ein Ausdruck guter Public Corporate Governance ist (u.a.: Berlin [Vorbemerkung], Bremen [Rz. 1.2], Hamburg [Präambel], Köln [Präambel], Lübeck [Präambel], Mainz [Einleitung von Teil A], NRW [Rz. 1.3.5], Stuttgart [Einleitung von Teil A]).

Stellvertrend für viele andere Beiträge lässt sich eine Aussage von Klaus-Peter Müller, ehemaliger Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, anführend, der in einer Rede einmal die Bedeutung einer gelebten Abweichungskultur hervorhebte:

„Für das Verständnis des Kodex ist es äußerst wichtig, sich bewußt zu machen, dass eine Abweichung von den Kodex-Empfehlungen nicht nur rechtlich zulässig ist. Sie kann für ein Unternehmen aus bestimmten Gründen auch durchaus sinnvoll und geboten sein. Eine Abweichung muss nicht Ausdruck schlechter Corporate Governance sein. Unternehmen können und sollten durchaus eine sinnvolle Abweichungskultur entwickeln.

Gerade diese Flexibilität des Kodex ermöglicht die Berücksichtigung unternehmens- und branchenspezifischer Bedürfnisse. Hierin liegt ein wesentlicher Vorteil des Kodex gegenüber dem zwingenden Recht. Es kommt nur darauf an, dass die Abweichung und die Gründe dafür in der Entsprechenserklärung offengelegt werden.“

Klaus-Peter Müller (ehemaliger Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex)

Beispielgebende Entsprechenserklärungen mit präzisen Kurzbegründungen zeigen, wie die Umsetzung des comply-or-explain Prinzips in aussagekräftiger und schlanker Form möglich ist. Aufsichtsorgan und Gesellschafter sollten ein „Tick the Box“ nicht zulassen, sondern müssen Entsprechenserklärungen mit hoher Qualität gewährleisten. Sie sind ein wichtiger Beitrag, um von Regeln und Buchstaben auf dem Papier zu einer gelebten Corporate Governance zu kommen. Transparente Entsprechenserklärungen mit guten Abweichungsbegründungen sollten daher sowohl auf der Regelebene als auch in der praktischen Umsetzung mit besonderem Fokus diskutiert werden.